Energieausweis

Ausbildung zum Energieausweisaussteller

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gemäß Anlage 11, EnEV 2009


Ausbildung zum Energieausweisaussteller (berechtigt zur Ausstellung des Energieausweises)

Für viele Haushalte zählen Heizungs- und Warmwasserkosten zu den größten Ausgabeposten neben der Miete bzw. unter den Betriebskosten. Trotzdem liegen den meisten Mietern und Immobilienbesitzern keine oder nur wenig verlässliche Informationen über den Energieverbrauch ihrer Wohnung bzw. ihres Hauses vor.
Was beim Kauf einer Waschmaschine oder eines Kühlschranks längst selbstverständlich ist, gilt jetzt auch für Gebäude. In Zukunft wird die Energieeffizienz einer Immobilie eines der entscheidenden Kriterien für den Kauf bzw. für die Anmietung sein.

Fristen für den Energieausweis

Für Wohngebäude der Baufertigstellungsjahre bis 1965 müssen Energieausweise ab dem 01.07.2007 und für später errichtete Wohngebäude ab dem 01.01.2009 im Zusammenhang mit einer Neuvermietung oder einem Verkauf zugänglich gemacht werden. Für Nichtwohngebäude ist der 01.07.2009 der Stichtag.

Wer darf den Energieausweis ausstellen?

Energieausweise im Gebäudebestand dürfen ausschließlich von Fachleuten wie z.b. Bauvorlageberechtigten oder Architekten, Ingenieuren, Handwerksmeistern und Technikern (Bau/ Ausbau oder Anlagentechnisches Gewerbe, Schornsteinfegerwesen) mit entsprechender Qualifikation, Berufserfahrung und Nachweis einer entsprechenden Fortbildung ausgestellt werden. Handwerksmeister und Techniker können grundsätzlich nur für Wohngebäude eine Ausstellungsberechtigung erhalten.

Bezüglich der Kosten für die Erstellung eines Energieausweises gibt es keine staatlichen Vorgaben. Der Preis ist zwischen Aussteller und Auftraggeber frei zu verhandeln.

Dieses Seminar vermittelt den Teilnehmern alle wichtige Fachkenntnisse um die Aufgaben in der Funktion eines Energieausweisausstellers professionell und effektiv zu meistern.

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